Abgabemöglichkeit für Alttextilien auf den Wertstoffhöfen

Seit Januar 2025 gilt die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien: Saubere und gut erhaltene Textilien und Schuhe dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen in Altkleidercontainern gesammelt werden. Um jedoch keine unnötigen Kosten für kommunale und gemeinnützige Sammlungen zu verursachen, ist es wichtig, stark zerschlissene, verdreckte, nasse oder anderweitig kontaminierte Textilien auch weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen.  

Die Getrenntsammlung von Alttextilien ist im Landkreis Karlsruhe bereits seit Jahren etabliert. Sie sichert die Wiederverwendung bzw. das Recycling der Kleidungsstücke und Schuhe im Sinne der Kreislaufwirtschaft.In allen Städten und Gemeinden stehen zahlreiche Altkleider-Depotcontainer von gewerblichen oder gemeinnützigen Altkleidersammlern für eine flächendeckende, haushaltsnahe Sammlung zur Verfügung.

Diese werden ab sofort durch Altkleidercontainer auf den zahlreichen Wertstoffhöfen im Landkreis Karlsruhe ergänzt. Saubere und trockene Textilien können in verschlossenen Tüten oder Beuteln zu den Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe eingeworfen werden. Angenommen werden nicht mehr benötigte Kleidungsstücke, Taschen, Schuhe, Kuscheltiere und Heimtextilien wie beispielsweise Bettbezüge. 

Dort abgegebene Textilien und Schuhe von guter Qualität werden zukünftig von der BEQUA weiterverwendet, einem inklusiven und integrativen Sozialunternehmen, welches geeignete Kleidung, Schuhe und sonstige Accessoires in den BEQUA-Kleiderbörsen in Ettlingen und Bruchsal verkauft. 

      

AUTOR: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Fotos: pixnio 244679-3855