Eine Hand hält einen Briefumschlag vor hellblauem Hintergrund.

Aktuelles

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Hier finden Sie aktuelle Informationen und Pressemeldungen rund um den Abfallwirtschaftsbetrieb.

Meldung vom 12. Mai 2025

Abgabemöglichkeit für Alttextilien auf den Wertstoffhöfen

Seit Januar 2025 gilt die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien: Saubere und gut erhaltene Textilien und Schuhe dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen in Altkleidercontainern gesammelt werden. Um jedoch keine unnötigen Kosten für kommunale und gemeinnützige Sammlungen zu verursachen, ist es wichtig, stark zerschlissene, verdreckte, nasse oder anderweitig kontaminierte Textilien auch weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen.