Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Karlsruhe (AWB) ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Abfallwirtschaftsbetriebes www.awb-landkreis-karlsruhe.de

1. Stand der Vereinbarkeit

Diese Webseite ist wegen der nachfolgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Derzeit zum Teil noch nicht barrierefrei sind Broschüren und verlinkte PDF-Dateien, die aber nach und nach überarbeitet werden. Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult, aufgrund der Menge an Dokumenten nimmt dies jedoch noch etwas Zeit in Anspruch.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. Dezember 2021 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.1.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns gerne einen Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung über unsere Kontaktseite.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Abfallwirtschafsbetrieb wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer vier dieser Erklärung.

Falls der AWB nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Behindertenbeauftragter im Landkreis Karlsruhe Herr Neumann

https://www.landkreis-karlsruhe.de/Behindertenbeauftragter-

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.