Restmüllentsorgung
Restmüllentsorgung für Gewerbebetriebe
Über die Gewerbeabfallsammlung des Landkreises Karlsruhe wird den Gewerbekundinnen und Gewerbekunden ein sehr flexibles und bedarfsgerechtes Entsorgungssystem für Restmüll angeboten. Aus einer großen Anzahl verschiedener Behältergrößen, Behälterarten und Abfuhrrhythmen kann die passende Entsorgungslösung ausgewählt werden.
Restmüllentsorgung ist Pflicht
Die Restmüllentsorgung ist auch für Gewerbebetriebe gesetzlich vorgeschrieben, selbst dann, wenn nur ganz wenig Restmüll in Ihrem Betrieb anfällt. Wenn Sie einen Betriebsstandort im Landkreis Karlsruhe haben, besteht die Pflicht, Ihren Restmüll zur Gewerbeabfallenstorgung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe anzumelden. Die Höhe der Entsorgungsgebühr richtet sich dabei nach der Abfalleigenschaft sowie der in Anspruch genommenen Leistung.
Festanschluss
Ein Festanschluss ist für Betriebe vorgesehen, auf deren Betriebsgrundstück regelmäßig Restmüll anfällt. Über eine Entsorgungsvereinbarung wird schriftlich festgehalten, in welcher Art und Weise die Entsorgungsleistung erfolgen wird. Für die Entsorgungsvereinbarung sowie die Berechnung der Gebühren sind Angaben über Abfalleigenschaft, Abfallmenge und Größe der gewerblichen Nutzfläche notwendig.
Die Abfallgebühren werden bei einem Festanschluss in eine Jahresgebühr und eine mengenabhängige Gebühr aufgeteilt.
Ausnahmen vom Festanschluss
Temporärer Anschluss
Ein temporärer Anschluss kommt für Gewerbebetriebe in Frage, wenn
- das Grundstück, auf dem die Abfälle anfallen, noch nicht mit seiner Endbestimmung genutzt wird (beispielsweise bei der Entsorgung von Abfällen auf Baustellen)
- Abfälle zu entsorgen sind, deren Herkunft nicht eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden kann
Im Gegensatz zum Festanschluss stehen für den temporären Anschluss nur Container zur Verfügung. Es wird keine Jahresgebühr (Grundgebühr) erhoben, die mengenbezogene Gebühr ist aber im Vergleich zum Festanschluss höher.
Selbstanlieferung
Wenn auf dem Betriebsstandort kein Platz für das Aufstellen eines Abfallbehälters ist, kann ein Betrieb den Status des Selbstanlieferers erhalten und unsere Annahmestellen nutzen.
Die sporadische Selbstanlieferung von gewerblichem Restmüll bei den Annahmestellen des Landkreises ist außerdem für die Fälle vorgesehen, wenn die Abfälle von Montagen/Baustellen auf betriebsfremden Grundstücken stammen und die Abgabe wegen der örtlichen Nähe praktisch ist.
Selbstanlieferung von Restabfällen, die keine Siedlungsabfälle sind
Wer als Gewerbebetrieb auf unseren Annahmestellen Restmüll abgeben will, die nicht unter dem Oberbegriff Siedlungsabfälle einzuordnen sind (z.B. Baustellenabfälle bzw. produktionsspezifische Abfälle), benötigt hierfür eine Entsorgungszulassung. Üblicherweise nutzen Handwerker diesen Weg der Entsorgung für ihre Baustellenabfälle. Diese wird auf Antrag von uns ausgestellt und ist entweder
- für eine einmalige Anlieferungsaktion oder
- für regelmäßige Anlieferungen und in der Regel zwei Jahre gültig
Das Antragsformular auf eine Entsorgungszulassung finden Sie hier. Zur Ausstellung der Entsorgungszulassung fallen Verwaltungsgebühren zwischen 10 und 50 Euro an.
Müllgemeinschaft mit Privathaushalt
Betriebe können eine Müllgemeinschaft mit einem privaten Haushalt auf dem gemeinsam genutzten Grundstück eingehen, sofern die gewerbliche Restmüllmenge im Vergleich zum gesamten Restmüllaufkommen eine vernachlässigbare Größe darstellt. Diese gemischte Nutzung ist vom Grundstückseigentümer zu beantragen. Die Abfallentsorgung erfolgt dann im Rahmen der Hausmüllabfuhr.
Onlineservice
Als Gewerbekundin oder Gewerbekunde können Sie hier:
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