Gebührenrechner

Berechnen Sie hier ihre zukünftige Abfallgebühr.

Einfach Ihre aktuellen und die zukünftig gewünschten Behälter eintragen und die Differenz berechnen lassen.

Zur Berechnung Ihrer Abfallgebühren
  1. Bitte geben Sie Ihren aktuellen Behälterbestand an und
  2. wählen Sie die gewünschten Änderungen.
  3. Ihre künftige Abfallgebühr sehen Sie danach am Ende des Rechners

Schritt 1 - Angabe des aktuellen Behälterstandes

Jahresgebühr: 0,00 €
Leerungsgebühr: 0,00 €
Jahresgebühr Behälterschloss: 0,00 €
Hinweis

Die Jahresgebühr für ein Schloss beträgt pro Jahr: für 2 Rad-Gefäße 0,00€, für 4 Rad-Gefäße 0,00€.

Für einen durch den Abfallerzeuger veranlassten Behältertausch fallen Tausch-/Liefergebühren an (11,30 € für Biobehälter, 18,40 € für Restmüllbehälter). Diese Gebühr wird auch berechnet, wenn für ein bestehendes Gefäß ein Behälterschloss bestellt wird. Dies liegt daran, dass das alte Gefäß gegen ein neues Gefäß mit Behälterschloss ausgetauscht wird. Bei der Erstausstattung eines Grundstücks mit Bioabfallbehältern wird diese Gebühr nicht berechnet. Außerdem fällt keine Tauschgebühr für Restabfallbehälter an, wenn im Zuge der Erstausstattung mit einer Biotonne zeitgleich das Gefäßvolumen des Restabfallbehälters verringert wird.

Zusatzgebühren: 0,00 €
Hinweis

Für jede 10 Liter Volumen der Wertstofftonnen, die über das Vierfache des Volumens der auf dem Grundstück vorhandenen Restmüllbehälter hinaus gehen, beträgt die Zusatzgebühr 2,16 € pro Jahr.

Summe aller Gebühren:
0,00 €

Schritt 2 - Gewünschte Änderungen angeben

Jahresgebühr: 0,00 €
Leerungsgebühr: 0,00 €
Jahresgebühr Behälterschloss: 0,00 €
Hinweis

Die Jahresgebühr für ein Schloss beträgt pro Jahr: für 2 Rad-Gefäße 0,00€, für 4 Rad-Gefäße 0,00€.

Für einen durch den Abfallerzeuger veranlassten Behältertausch fallen Tausch-/Liefergebühren an (11,30 € für Biobehälter, 18,40 € für Restmüllbehälter). Diese Gebühr wird auch berechnet, wenn für ein bestehendes Gefäß ein Behälterschloss bestellt wird. Dies liegt daran, dass das alte Gefäß gegen ein neues Gefäß mit Behälterschloss ausgetauscht wird. Bei der Erstausstattung eines Grundstücks mit Bioabfallbehältern wird diese Gebühr nicht berechnet. Außerdem fällt keine Tauschgebühr für Restabfallbehälter an, wenn im Zuge der Erstausstattung mit einer Biotonne zeitgleich das Gefäßvolumen des Restabfallbehälters verringert wird.

Bereitstellungsgebühren: 0,00 €
Hinweis

Bei erstmaliger Bestellung eines Biobehälters und gleichzeitiger Reduzierung des Restabfallbehältervolumens fällt keine Tausch-/Liefergebühr für den Restabfallbehälter an. Für einen reinen Behältertausch oder Neubestellung fallen Tausch-/Liefergebühren an (11,30 € für Biobehälter, 18,40 € für Restmüllbehälter).

Zusatzgebühren: 0,00 €
Hinweis

Für jede 10 Liter Volumen der Wertstofftonnen, die über das Vierfache des Volumens der auf dem Grundstück vorhandenen Restmüllbehälter hinaus gehen, beträgt die Zusatzgebühr 2,16 € pro Jahr.

Summe aller Gebühren (ohne mögliche anfallende Bereitstellungsgebühren bei Behältertausch):
0,00 €

Schritt 3 - Künftige Abfallgebühr

Aktuelle Gebühren: 0,00 €
Künftige Gebühren: 0,00 €
Differenz zu den künftigen Gebühren: 0,00 €